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GRIES Umweltservice

PRTR-Bericht:

Ab 2008 haben Betreiber bestimmter Industrieanlagen einen Bericht nach PRTR-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 166/2006) zu erstellen und den zuständigen Behörden in den Ländern auf elektronischem Wege zuzuleiten. Dazu wird den meldepflichtigen Betreibern eine Web-Anwendung zur Verfügung gestellt. Neben dem PRTR-Modul sind als weitere Anwendungen die Module zur Erfüllung der Berichtspflichten nach 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und nach 11. BImSchV (Emissionserklärung) integriert.

Die Abgabefrist für die jährlichen Berichtspflichten nach PRTR und nach 13. BImSchV ist jeweils der 31. Mai des Folgejahres.

Die Betreiber haben nur Zugriff auf ihre eigenen Daten. Sie können die von ihnen erzeugten Daten jederzeit als XML-Datei auf dem Arbeitsplatzrechner speichern oder den jeweiligen Datenstand übersichtlich ausdrucken.